Re: fallendes Messer - Zeitung: Sommer will Telekom-Aktie bei 7…

aktie> > Ich habe etwas anderes gefunden:
> > http://www.steuer-sparbuch.de/de/kap/content649.cfm
> >
> > Anscheinend sollte man innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen,
> > wenn
> > die Gewinne steuerpflichtig sind, dann auch die “negativen
> > Gewinne”.
> > Langfristanleger werden bestraft. Die Zocker profitieren.
> >
> > NetHunter schrieb am 18. August 2001 20:27:
> > > Verluste kann man nur auf Spekulationsgewinne
> > > gegenrechnen. Früher war das anders… Geschickt eingefädelt,
> > > denn sonst würden unserer Bundesregierung in diesem Jahr
> > > zusätzlich viele Millionen an Steuereinnahmen fehlen.
>
>
> Hier ein kurzes Zitat aus dem Artikel, den man über obige URL
> erreicht:
>
> “Mit Verlusten aus Spekulationsgeschäften lassen sich
> steuerpflichtige
> Spekulationsgewinne ausgleichen. Anleger mindern so ihre
> Steuerlast”
>
> Sieht so aus, als hätte NetHunter recht.
>
Ja, das hatte ich zunächst übersehen.
Man kann die Speku-Verluste immerhin auf folgende Jahre vortragen. Das
ist auch nicht schlecht. Die Spekufrist-Termine werde ich genau im Auge
behalten und unsinnige Nachkäufe vermeiden. Verrückt, dass das
Finanzamt u.U. eine Begründung für einen erneuten Kauf haben will, wenn
man die gleichen Aktien zuvor veräussert hatte. Evtl genügt dafür eine
ausgedruckte Analystenmeinung oder Adhoc-Meldung. Natürlich nicht
so’was wie “T-Online: Fass ohne Boden, Kursziel 1

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